Zur Frage, wie aus dem Friedensgebot des Grundgesetzes eine maritime Exportkulisse wird – und warum juristische Prinzipien offenbar nur noch bei Schönwetter gelten
Während Berlin Drohnenproduktion hofiert, erinnert Artikel 26 Grundgesetz daran, dass Angriffskriege keine Industriepolitik sind – sondern Verfassungsbruch mit Ansage
Wie man Angriffskrieg verbietet, Provokation aber zur Staatsräson erklärt