Während Berlin Drohnenproduktion hofiert, erinnert Artikel 26 Grundgesetz daran, dass Angriffskriege keine Industriepolitik sind – sondern Verfassungsbruch mit Ansage
Von wegen Menschlichkeit und Friedensgebot – die wahren Helden, die sich für das Völkerrecht einsetzen, möchten ihre Prinzipien gerne dann zur Seite schieben, wenn es um die Rückkehr von Kriegsverbrechern geht
Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit sicherheitspolitischer Eskalationsrhetorik des Bundeskanzlers. Eine analysebasierte Einordnung im Lichte des Friedensgebots des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts